Ab 03.06.2021 können wir endlich die Bescheide für 2018 verschicken.


Die Finanzabteilung der Amtsverwaltung hat alles intensiv vorbereitet, damit der Versand jetzt losgehen kann.

Die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für Straßenausbaumaßnahmen ist deutlich aufwendiger, als bei der Einzelveranlagung.
"Es ist zwar aufwendiger, dafür können wir soziale Härten vermeiden", so unsere Grundüberzeugung der Stadt Bredstedt.

Ein besonderer Dank gilt hier Astrid Jensen von der Finanzabteilung, die in mehreren Jahren diese Arbeiten und
den verbundenen Aufwand auf sich genommen hat.

Auch wenn sich sicherlich viele Bürgerinnen und Bürger wundern, warum das so lange gedauert hat, so war uns Gründlichkeit wichtiger als Schnelligkeit.


Durch die letzten Beschlüsse aus dem März 2021 gehen wir davon aus, dass jetzt alles rund ist und
freuen uns, dass wir nicht mehr einzelner Grundstücksbesitzer mit teilweise fünfstelligen Summen
belasten müssen, wie das vor in den Jahren vor 2018 teilweise der Fall war.
Das ist nur durch den verwaltungstechnischen Mehraufwand mit wiederkehrenden Beiträgen machbar.

Die Satzung trat ursprünglich im Dezember 2018 für das Jahr 2018 in Kraft.

Durch die Änderungen bei der Verschonungsregelung, die wir im März 2021 beschlossen haben, wird es
für die Bürgerinnen und Bürger sogar noch deutlich günstiger.

Unter www.bredstedt.de/politik/strassenbaubeitraege können weitere Infos abrufen werden bzw. durch eine Weiterleitung
zum Amt Mittleres Nordfriesland Satzungen etc. eingesehen werden.

Ansprechpartner beim Amt ist Fau Astrid Jensen, Telefon-Nr. 04671-919271 oder per email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!