Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Bredstedt

Die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Bredstedt findet am 03.03.2024 statt. Eine Stichwahl findet, soweit erforderlich, am 24.03.2024 statt.

Die Stadt Bredstedt wird nach bisher zuletzt ehrenamtlicher Verwaltung nach § 48 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) eine Hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. einen Haupt­amt­lichen Bürgermeister wählen. Sie wird als amtsangehörige Stadt vom Amt Mittleres Nordfriesland mit einem Hauptamtlichen Amtsdirektor verwaltet und verfügt insofern über keine eigene Verwaltung.

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bredstedt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Gemäß § 51 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) und § 73 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

 Wahlvorschläge sind bis zum 08. Januar 2024, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin Bredstedt, Zimmer-Nr. 108, Theodor-Storm-Straße 2, 25821 Bredstedt, mit dem Hinweis „Wahlvorschlag Bürgermeister/in Stadt Bredstedt“, einzureichen. Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor dem letzten Tag der Ein­reichungs­frist einzureichen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

 Wählbar ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staats­angehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt, und
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 Wahlvorschläge können einreichen:

  1. Eine in der Stadtvertretung vertretene politische Partei oder Wählergruppe; mehrere politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Wahlvorschlag).
  1. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst (Einzelbewerber).

 Jede Partei oder Wählergruppe kann nur einen Wahlvorschlag einreichen oder sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen. 

 Interessierte Bewerberinnen und Bewerber können sich mit den vorschlagsberechtigten Parteien und Wählergruppen in Verbindung setzten oder sich als Einzelbewerber direkt bewerben. Ansprechpersonen der Parteien oder Wählergruppen sind:

 CDU =                 Frau Michaela Lühr, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!     

SPD =                  Herr Harald Rossa, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

SSW =                 Frau Johanna Christiansen, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

BIV =                   Bürgerinteressenvertretung Bredstedt e.V., Herr Dieter Frankenstein, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

WGB =                Wählergemeinschaft Bredstedt, Herr Andreas Tadsen, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Der Wahlvorschlag muss enthalten:

Wahlvorschläge sollen auf einem amtlichen Formblatt eingereicht werden, die mit den erforderlichen Anlagen bei der Gemeindewahlleiterin (beim Amt Mittleres Nordfriesland) kostenfrei zur Verfügung stehen.

  • Sie müssen den Familiennamen, Vornamen (bei mehreren Vornamen den oder die Rufnamen), den Beruf oder Stand, den Tag der Geburt, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift der Hauptwohnung der Bewerberin oder des Bewerbers enthalten.
  • Bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe muss außerdem der Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese angegeben werden. Bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag sind der Name sowie die Kurzbezeichnung jeder einzelnen an dem Wahlvorschlag beteiligten Partei oder Wählergruppe anzugeben.
  • Ein Wahlvorschlag einer Partei oder einer Wählergruppe muss von mindestens 3 Personen des für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vorstandes, darunter Vorsitzende/r oder Stellevertreter/in persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
    Ein gemeinsamer Wahlvorschlag muss von muss von mindestens 3 Personen des für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Vorstandes jeder am Wahlvorschlag beteiligten Partei oder Wählergruppe, darunter Vorsitzende/r oder Stellevertreter/in, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
  • Als Bewerberin oder Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer ihre oder seine Zustimmungserklärung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Bewerberin oder der Bewerber ist in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung in geheimer schriftlicher Abstimmung zu wählen. Vorschlagsberechtigt ist jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung. Bewerberinnen und Bewerber, die auf mehreren Wahlvorschlägen benannt sind, können nicht zugelassen werden.
  • Der Wahlvorschlag einer Bewerberin oder eines Bewerbers muss von mindestens 95 Wahlberechtigten aus der Stadt Bredstedt persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dies gilt nicht, wenn die Amtsinhaberin oder der Amtsinhaber einen Wahlvorschlag für sich selbst einreicht.

Mit dem Wahlvorschlag sind folgende Anlagen einzureichen:

  1. Bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers (nach dem Muster der Anlage 13 GKWO).
  1. Eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist (nach dem Muster der Anlage 16 GKWO).
  1. Bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag eine Erklärung der Leiterin oder des Leiters der Versammlung über die Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers nach § 51 Abs. 2 Satz 4 und 5 des GKWG. Wurde die Bewerberin oder der Bewerber eines gemeinsamen Wahlvorschlages in getrennten Versammlungen gewählt, ist für jede Versammlung eine Erklärung abzugeben (nach Muster der Anlage 18 GKWO).
  1. Bei einer unabhängigen Bewerberin oder einem unabhängigen Bewerber die erforderliche Zahl von Unterschriften ( 95 Unterschriften) zur Unterstützung des Vorschlages auf amtlichen Formblättern mit der Bescheinigung des Wahlrechts für jede Unterzeichnerin und jeden Unterzeichner (nach Muster der Anlage 11/11a GKWO.

Wenn zu dieser Wahl keine Bewerberin und kein Bewerber zugelassen wird oder die einzige zugelassene Bewerberin oder der einzige zugelassene Bewerber nicht die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gültigen Stimmen erhält, wird die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister durch die Stadtvertretung neu gewählt.

Ein Wahlvorschlag kann zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Die Rücknahme ist schriftlich zu erklären.

Ich weise auch auf die Stellenausschreibung der Stadt Bredstedt hin, die in Kürze auf der Homepage des Amtes Bredstedt-Land unter www.amnf.de (Stellenangebote) veröffentlicht wird.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Amtsverwaltung Mittleres Nordfriesland, Tel: 04671/9192-0, e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bredstedt, den 25.10.2023                                                   

Stadt Bredstedt

Gemeindewahlleiterin

 Kirstin Pöhlmann