Die Wahlen für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bredstedt finden in der Woche vom 18.03. bis 22.03.2024 statt.

 

Die Stadt Bredstedt möchte die Kinder- und Jugendlichen an den Entscheidungsprozessen in kommunalpolitischen Themenbereichen nach § 47f Gemeindeordnung zukünftig stärker beteiligen und einbinden.

Wählen dürfen und sind auch wählbar:

Mit Hauptwohnsitz in Bredstedt gemeldete Kinder und Jugendliche ab dem 12. Geburtstag bis zum 21. Geburtstag. 

Wahlvorschläge sind schriftlich bis zum 25. Februar 2024

 

  • beim Bürgermeister der Stadt Bredstedt, Zimmer-Nr. 111, Theodor-Storm-Straße 2, 25821 Bredstedt, oder
  • Jugendzentrum Bredstedt, Gartenstraße 13, 25821 Bredstedt

  einzureichen.  

Jeder Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift die wählbare Bewer­berin oder den wählbaren Bewerber mit Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburts­datum aufführen.

Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden, dass sie bereit sind, bei einer eventuellen Wahl ein Mandat im Kinder- und Jugendbeirat anzunehmen.

Bei Minderjährigen ist die Einver­ständnis­erklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich (Bewerbungsbogen ist u.a. im Jugendzentrum verfügbar).