Die Wahlen für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Bredstedt finden in der Woche vom 18.03. bis 22.03.2024 statt.
Die Stadt Bredstedt möchte die Kinder- und Jugendlichen an den Entscheidungsprozessen in kommunalpolitischen Themenbereichen nach § 47f Gemeindeordnung zukünftig stärker beteiligen und einbinden.
Wählen dürfen und sind auch wählbar:
Mit Hauptwohnsitz in Bredstedt gemeldete Kinder und Jugendliche ab dem 12. Geburtstag bis zum 21. Geburtstag.
Wahlvorschläge sind schriftlich bis zum 25. Februar 2024
- beim Bürgermeister der Stadt Bredstedt, Zimmer-Nr. 111, Theodor-Storm-Straße 2, 25821 Bredstedt, oder
- Jugendzentrum Bredstedt, Gartenstraße 13, 25821 Bredstedt
einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift die wählbare Bewerberin oder den wählbaren Bewerber mit Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum aufführen.
Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers eingereicht werden, dass sie bereit sind, bei einer eventuellen Wahl ein Mandat im Kinder- und Jugendbeirat anzunehmen.
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich (Bewerbungsbogen ist u.a. im Jugendzentrum verfügbar).