Die Stadt Bredstedt (Einwohnerzahl ca. 6000) liegt im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein. In einem kleinen Teil des Stadtgebiets existiert bereits ein privat betriebenes Wärmenetz. Die Stadt möchte private Unternehmen im Interesse einer klimafreundlichen Wärmeversorgung dazu ermutigen, in weiteren Bereichen des Stadtgebiets ein Wärmenetz zu errichten und zu betreiben.

Die Stadt schätzt das maximale theoretische Potenzial auf ca. 1000 Hausanschlüsse in einem denkbaren Vollausbau mit 100% Anschlussquote und in diesem Fall einen Wärmbedarf von ca. 13 MWh p.a. Ganz überwiegend betrifft dies Wohnimmobilien (kaum Geschosswohnungsbau, sondern Einzel-/Doppel-/Reihenhäuser). Größere Gewerbeeinheiten sind in untergeordnetem Umfang vorhanden. Ein Anschluss öffentlicher Gebäude ist denkbar; darüber wird jedoch unabhängig vom vorliegenden Verfahren nach Maßgabe der dafür geltenden vergaberechtlichen Vorschriften entschieden. Ein Aufbau in Abschnitten je nach Marktresonanz ist denkbar. Denkbar ist je nach Versorgungskonzept auch eine „Losaufteilung“ in Netzgebiete, z.B. westlich und östlich der Ortsdurchfahrt Bundesstraße 5.

Ein solches Wärmenetz erfordert Leitungen und Begleiteinrichtungen an bzw. in öffentlichen Straßen und Wegen. Die Stadt ist rechtlich verpflichtet, ihr gehörende Straßen und Wege diskriminierungsfrei nach Maßgabe pflichtgemäßen Ermessens zur Verlegung und Nutzung solcher Einrichtungen als straßenrechtliche Sondernutzung zur Verfügung zu stellen, und hierzu auch bereit.

Die Stadt beabsichtigt nicht, einen öffentlichen Auftrag oder eine Dienstleistungskonzession zum Aufbau/Betrieb einer Wärmeversorgung zu vergeben. Die

Stadt führt daher vorliegend kein förmliches Vergabeverfahren durch. Auch ist nicht geplant, exklusive Wegenutzungsrechte einzuräumen. Eine öffentliche Förderung durch die Stadt selbst ist (unbeschadet allgemeiner Fördermöglichkeiten) nicht geplant.

Jedoch können unternehmerische Erwägungen einen mehrfachen Netzausbau unwirtschaftlich erscheinen lassen (Risiko eines „natürlichen Monopols“). Auch können technische Gründe wie Platzverhältnisse dem evtl. entgegenstehen. Unter Berücksichtigung der jüngeren kartellrechtlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 05.12.2023 – KZR 101/20 Fernwärmenetz Stuttgart –) fordert die Stadt daher durch die vorliegende Bekanntmachung zur Bewerbung um die Vergabe von (nicht-exklusiven) Wegerechten für ein Wärmenetz auf, um aufgrund eines transparenten Auswahlverfahrens zu entscheiden, welcher Antrag bzw. welche Anträge zeitlich vorrangig zum Zuge kommen.

Gegenstand des Verfahrens ist somit der Abschluss eines Gestattungsvertrages für die Nutzung gemeindlicher Verkehrswege zum Zwecke der Wärmeversorgung mittels eines Wärmenetzes. Die Gestattung ist auf einen Zeitraum von mindestens ca. 25 Jahren angelegt; dies unterliegt den Verhandlungen.

Flächen für eine zentrale Wärmeerzeugungsanlage außerhalb von Verkehrswegen sind nicht Gegenstand des Verfahrens; hierfür hat der künftige Wärmeversorger selbst zu sorgen.

Unternehmen, die am Abschluss eines entsprechenden Gestattungsvertrages interessiert sind, können Ihr Interesse zur Berücksichtigung im vorliegenden Verfahren bis zum 15.04.2025 (Frist 3 Monate) bei der Stadt Bredstedt schriftlich oder per E-Mail an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einreichen (Interessenbekundung / Bewerbung). Die Einsendung ist äußerlich bzw. im Betreff mit „Bewerbung Wärmenetz“ zu kennzeichnen. Bei einer Einreichung per E-Mail können beigefügte Dateien mit den Unterlagen mit einem selbstgewählten Kennwort geschützt werden. Dieses kann dann entweder postalisch mitgeteilt werden oder nach Ablauf der Bewerbungsfrist per weiterer E-Mail mitgeteilt werden.

Die Berücksichtigung der Bewerbung für das weitere Verfahren setzt voraus, dass diese rechtzeitig eingegangen ist und die folgenden Angaben/Unterlagen enthält (soweit nicht anders gekennzeichnet, in freier Textform):

Angaben zu rechtlichen Verhältnissen des Unternehmens:

  1. Firma, Sitz, Registernummer, Geschäftsführer/-innen, Gründungsjahr
  2. Angaben zu einer Bewerbergemeinschaft (in diesem Fall sind die unternehmensbezogenen Angaben für alle Beteiligten zu machen).
  3. Angaben zu Geschäftsfeldern des Unternehmens
  4. Angaben zur Konzernstruktur / Beteiligungsverhältnissen
  5. Angabe, ob der Gestattungsvertrag vom Unternehmen selbst geschlossen würde oder einem Dritten, insbesondere einer Projektgesellschaft für das Vorhaben (dies ist zulässig, die Stadt kann aber Regelungen zur Sicherstellung verlangen, dass die vom Unternehmen dargelegte Leistungsfähigkeit auch der Projektgesellschaft zur Verfügung steht).
  6. Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaft für alle Beteiligten):
  7. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  8. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen (Wärmeversorgung durch Wärmenetze).
  9. Letzter verfügbarer Jahresabschluss (oder Bilanz / Auszug), soweit die Offenlegung (z.B. in Deutschland zum Unternehmensregister) handelsrechtlich nach dem für das Unternehmen einschlägigen Recht vorgeschrieben ist.
  10. Versicherungssummen der Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Angaben zur fachlichen/beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens (bei Bewerbergemeinschaft für alle Beteiligten):
  1. Angaben zu Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen (Betrieb von Wärmenetzen für die Allgemeinheit) in den letzten fünf Jahren mit Beschreibung der Netzstruktur, Zahl der Anschlüsse, der Art der Wärmeerzeugung, ggf. Angaben zur Vertragsstruktur mit der jeweiligen Kommune.Angaben zur Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren
  1. Angaben zum technischen Leitungspersonal (Fachkräfte, die bei der Leistungserbringung eingesetzt werden)
  2. Angaben dazu, welche Teile der Tätigkeiten bei Aufbau und Betrieb des Wärmenetzes voraussichtlich nicht vom Unternehmen selbst erbracht, sondern an Dritte vergeben würden.
  3. Vorstellung einer Konzeptidee für das Wärmenetz,
  • insbesondere betreffend die Art der Wärmeerzeugungsanlage, Energieträger,
  • möglichst Vorschlag zur Strukturierung von Vermarktung und Netzaufbau, möglichst auch mit zeitlichen Vorstellungen und Angaben zu Abhängigkeiten von Vermarktungsquoten,
  • möglichst auch Angabe, ob Interesse am gesamten denkbaren Netzgebiet oder nur einem Teil besteht.

Die vorstehenden Angaben dienen der Entscheidung, welche Unternehmen zu einer anschließenden zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden und eine Aufforderung zu einem ersten Angebot und Verhandlungen erhalten. Es ist beabsichtigt, mindestens drei Unternehmen einzuladen, sofern eine solche Zahl von dem Grund nach geeigneten Bewerbungen vorliegt. Bei einer höheren Bewerberzahl bleibt eine Auswahl nach Maßgabe der eingereichten Unterlagen vorbehalten.

Für die spätere Entscheidung über den vorrangigen Vertragsschluss sind folgende Kriterien maßgeblich:

  1. Kommunalfreundliche Risikoverteilung des Gestattungsvertrages im Rahmen der Angemessenheit (z.B. Verkehrssicherungspflichten, Haftung für Schäden an gemeindlichen Wegen, Folgelasten, Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrswege und nach Beendigung des Gestattungsvertrages).
  2. Konzept zur Nutzung der Wegerechte, insbesondere zum möglichst raschen und umfassenden Aufbau (z.B. Zeitplan, Versorgungsgebiet, Abhängigkeiten von Vermarktung, Versorgungssicherheit).

        3. Klimafreundlichkeit der Wärmeerzeugung und -verteilung.

        4. Voraussichtliche Konditionen der Versorgung für Endkunden

        5. Gestattungsentgelt

Die vorstehende Aufzählung gibt eine Rangfolge wieder. Eine Konkretisierung der Kriterien und ihrer Gewichtung bleibt vorbehalten und würde den beteiligten Unternehmen vorab mitgeteilt. Bei der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots wird die Stadt den aufgeforderten Unternehmen den Entwurf eines Gestattungsvertrages übermitteln, der die Basislinie der Bewertung des Kriteriums A. sein wird.

Es wird nochmals betont, dass die Entscheidung in diesem Verfahren nicht der Einräumung exklusiver Rechte dient, sondern nur der zeitlichen Vorrangbildung bei der Einräumung der Wegerechte. Sofern eine Aufteilung in Netzgebiete erfolgt, ist auch der parallele Abschluss von mehr als einem Vertrag denkbar.

Weitere Informationen über die Stadt Bredstedt finden Sie auf www.stadt-bredstedt.de und auf dem Portal des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation „DigitalerAtlasNord (DANord)“ unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LVERMGEOSH/Service/serviceGDISH/geodatenService_GDISH_DANORD

 

Stadt Bredstedt

Der Bürgermeister

Theodor-Storm-Straße 2

25821 Bredstedt